Heizung & Recht
Berliner Wärmeplan & Heizungsgesetz 2026: Was für Eigentümer in Berlin jetzt wirklich gilt
Der Berliner Wärmeplan ist seit dem 16.06.2026 beschlossen, parallel wird das Heizungsgesetz reformiert. Wir ordnen für Eigentümer in Berlin ein, was der Stand heute bedeutet: sachlich, ohne Panik und ohne harte Pflicht-Versprechen.
Aktualisiert am 2026-06-30
Kurz: Der Berliner Wärmeplan wurde am 16.06.2026 beschlossen. Dieser Beschluss allein setzt die 65-%-Erneuerbaren-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Bestandsgebäude aber nicht automatisch in Kraft (Quelle: Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende, KWW Halle). Parallel läuft eine Gesetzesreform (geplantes Gebäudemodernisierungsgesetz). In deren Zuge soll der Start der 65-%-Regel für Großstädte voraussichtlich von Juli auf den 01.11.2026 verschoben werden, und die pauschale Pflicht soll entfallen. Dieser Stand ist noch nicht final, das parlamentarische Verfahren läuft. Praktisch heißt das: Wer eine funktionierende Heizung hat, muss nicht überstürzt tauschen. Wer ohnehin saniert oder dessen Anlage in die Jahre kommt, plant am besten technologieoffen und vorausschauend.
Worum es bei Wärmeplan und Heizungsgesetz wirklich geht
In den letzten Wochen haben uns viele Eigentümer aus Zehlendorf, Steglitz und Dahlem dieselbe Frage gestellt: „Muss ich jetzt meine Heizung rauswerfen?” Die Verunsicherung ist verständlich. Die Schlagzeilen überschlagen sich, und kaum jemand erklärt nüchtern, was Beschluss und Gesetz konkret für ein Einfamilienhaus in Berlin bedeuten.
Deshalb hier die sachliche Einordnung, ohne Drohkulisse und ohne Versprechen, die wir bei der aktuellen Rechtslage gar nicht halten könnten.
Zwei Dinge laufen gerade gleichzeitig. Der Berliner Wärmeplan wurde am 16.06.2026 beschlossen. Er ist die kommunale Wärmeplanung für die Stadt: eine Karte, welche Gebiete künftig über Wärmenetze versorgt werden sollen und wo eine andere Lösung sinnvoller ist. Und das Heizungsgesetz (GEG) wird reformiert – die Bundesregierung hat ein Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht, das noch im parlamentarischen Verfahren steckt und damit nicht final ist.
Setzt der Wärmeplan-Beschluss die 65-%-Regel in Kraft?
Hier liegt das häufigste Missverständnis. Die 65-%-Erneuerbaren-Regel des GEG ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Viele lesen daraus: Wärmeplan beschlossen, also gilt ab sofort die Pflicht.
So einfach ist es nicht. Nach Auskunft des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW Halle) setzt der bloße Beschluss des Wärmeplans die 65-%-Regel für bestehende Heizungen nicht vorzeitig in Kraft. Es gelten weiterhin Übergangsfristen, und die laufende Reform verändert das Bild zusätzlich.
Was die Reform voraussichtlich ändert
Nach derzeitigem Stand (vom Kabinett beschlossen, parlamentarisch noch in Beratung) ist im Gespräch:
- Der Start der 65-%-Regel für Großstädte soll von Juli auf voraussichtlich den 01.11.2026 verschoben werden.
- Die pauschale 65-%-Pflicht soll im Zuge der Reform entfallen und einem flexibleren Rahmen weichen.
Eins muss man dazu klar sagen: Das ist der Stand heute, nicht das letzte Wort. Solange das Verfahren läuft, können sich Fristen und Details noch ändern. Wer Ihnen heute ein hartes „Pflicht ab Datum X” verkauft, vereinfacht zu stark.
Was bedeutet das für Ihr Haus in Berlin?
Der Wärmeplan zielt darauf, dass Berlin bis 2045 rund 95 % seiner Wärme aus Netzen und Wärmepumpen deckt (Quelle: Berliner Senat). Für dicht bebaute Innenstadtlagen heißt das oft Fernwärme. Im Berlin sieht die Realität anders aus.
In vielen Einzellagen rund um Grunewald, Wannsee und die Villengebiete in Dahlem ist ein Fernwärmeanschluss schlicht keine Option, weil die Netze enden, bevor sie die Grundstücke erreichen. Für freistehende Häuser bleibt die Wärmepumpe damit der realistische Weg in die erneuerbare Wärme. Das deckt sich mit dem Markt: 2025 wurden in Deutschland rund 299.000 Wärmepumpen verkauft, ein Plus von 55 % gegenüber dem Vorjahr; auf Luft-Wasser-Geräte entfallen davon etwa 95 % (Quelle: BWP/BDH-Absatzzahlen 2025).
Ob eine Wärmepumpe bei Ihnen sinnvoll arbeitet, hängt vom Einzelfall ab: vom Dämmstand, von den Heizflächen, vom Platz für das Außengerät. Das lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern nur am konkreten Gebäude.
Müssen Sie jetzt handeln?
Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, wie Ihre Heizung dasteht.
Läuft Ihre Heizung intakt und zuverlässig, gibt es keinen Grund für einen überstürzten Austausch. Eine funktionierende Anlage müssen Sie nicht aus Angst vor einer Frist herausreißen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und im Defektfall in der Regel repariert werden.
Anders sieht es aus, wenn Sie ohnehin sanieren oder Ihre Anlage 15 Jahre und älter ist. Dann lohnt es sich, jetzt vorausschauend zu planen: technologieoffen, mit Blick auf den Wärmeplan für genau Ihre Adresse und auf mögliche Förderung. Wer früh plant, kauft sich Ruhe und kommt nicht unter Zeitdruck, wenn der Kessel im Januar ausfällt.
Ein praktischer Punkt am Rande: Die Auftragsbücher im SHK-Handwerk sind voll. Die durchschnittliche Auftragsreichweite liegt bei rund 15 Wochen (Quelle: ZDH-Konjunkturberichte). Vorausschauend planen heißt deshalb auch, sich rechtzeitig einen Termin zu sichern.
Förderung: Was realistisch drin ist
Seit 2024 läuft die Heizungsförderung über die KfW (Programm 458), nicht mehr über die BAFA. Die Bausteine im Überblick:
- 30 % Grundförderung für den Tausch auf eine klimafreundliche Heizung.
- 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für Selbstnutzer, die eine alte fossile Heizung ersetzen (befristet, derzeit bis 31.12.2028).
- 30 % Einkommensbonus, aber nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr.
- 5 % Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen.
- In der Summe sind bis zu 70 % Zuschuss möglich, gedeckelt auf förderfähige Kosten von 30.000 € je Wohneinheit.
Für unsere Region und für eine seriöse Erwartung ist eines wichtig: Im wohlhabenden Berlin greift der Einkommensbonus bei den meisten Haushalten nicht. Die maximalen 70 % erreichen deshalb nur wenige; realistisch landen viele Eigentümer hier eher bei rund 50 bis 55 % Förderung. Was bei Ihnen tatsächlich zusammenkommt, hängt von Ihrer Situation ab. Und der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Diese Reihenfolge ist entscheidend; nachträglich lässt sich die Förderung nicht mehr retten.
Strom denken Sie am besten gleich mit
Wer auf eine Wärmepumpe geht, hat oft auch Photovoltaik, Speicher und eine Wallbox im Blick. Die Elektromobilität wächst spürbar: 2025 wurden in Deutschland 545.142 reine E-Autos neu zugelassen, ein Plus von 43,2 % (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt), und es gibt bereits über 1,2 Millionen private Ladepunkte. Wärme und Strom hängen im Haus zunehmend zusammen. Deshalb planen wir die Elektroseite direkt mit, wenn es passt. Das spart einen zweiten Aufriss am Verteiler.
So gehen wir bei VHB vor
Wir sind ein Meisterbetrieb und Mitglied der SHK-Innung Berlin, mit vier Gewerken unter einem Dach: Lüftung, Sanitär, Heizung und Elektro. Beim Thema Heizung schauen wir uns Ihr konkretes Gebäude an, ordnen ein, was der Wärmeplan für Ihre Adresse bedeutet, und rechnen die Förderung realistisch durch, ohne Wunschzahlen.
Ein paar Wege, wie Sie weiterkommen:
- Beratung zur Heizung: Wir prüfen vor Ort, ob und wie eine Wärmepumpe bei Ihnen sinnvoll ist, und sagen ehrlich, wenn Abwarten die bessere Option ist.
- Förder-Check: Wir schätzen ein, welche KfW-Bausteine für Sie realistisch greifen, bevor Sie etwas beauftragen.
- 24/7-Notdienst: Fällt die Heizung mitten in der Heizperiode aus, sind wir erreichbar.
Möchten Sie wissen, was der Wärmeplan und das Heizungsgesetz für Ihr Haus in Berlin konkret bedeuten? Vereinbaren Sie einen Termin zur Heizungsberatung. Wir ordnen Ihren Fall sachlich ein, ohne Druck.
Häufige Fragen
Muss ich meine alte Heizung 2026 austauschen?
Nein, nicht allein wegen des Wärmeplan-Beschlusses vom 16.06.2026. Eine intakte, funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben und im Defektfall in der Regel reparieren. Der Beschluss setzt die 65-%-Regel für bestehende Anlagen nicht automatisch in Kraft (Quelle: KWW Halle). Wir schauen uns Ihren Fall gern individuell an.
Gilt die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel in Berlin jetzt sofort?
Nach aktuellem Stand nicht. Der Start der Regel für Großstädte soll im Zuge der laufenden Gesetzesreform voraussichtlich von Juli auf den 01.11.2026 verschoben werden, und die pauschale Pflicht soll ganz entfallen. Das parlamentarische Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen, der Stand kann sich also ändern.
Kann ich in Zehlendorf oder Dahlem an die Fernwärme angeschlossen werden?
In vielen Einzellagen in Berlin ist Fernwärme keine realistische Option, weil die Netze diese Grundstücke nicht erreichen. Für freistehende Häuser ist die Wärmepumpe deshalb meist der praktikable Weg. Ob sie bei Ihrem Gebäude gut funktioniert, hängt von Dämmung, Heizflächen und Aufstellort ab und prüfen wir vor Ort.
Bekomme ich wirklich 70 Prozent Förderung für eine Wärmepumpe?
Bis zu 70 % sind über die KfW (Programm 458) möglich, aber die volle Höhe erreichen nur wenige Haushalte. Den Einkommensbonus von 30 % gibt es nur bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr, und das greift im wohlhabenden Berlin selten. Realistisch sind hier oft rund 50 bis 55 %. Wichtig: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.
Wie schnell bekomme ich einen Termin für die Heizung?
Die Auftragsbücher im SHK-Handwerk sind bundesweit voll, die durchschnittliche Reichweite liegt bei rund 15 Wochen (Quelle: ZDH). Deshalb lohnt es sich, früh zu planen. Bei einem akuten Heizungsausfall in der Heizperiode erreichen Sie unseren 24/7-Notdienst.
Quellen
- Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW Halle) — zur Kopplung der 65-%-Regel an die kommunale Wärmeplanung
- Berliner Senat — Beschluss des Berliner Wärmeplans am 16.06.2026; Zielbild ~95 % Wärme aus Netzen und Wärmepumpen bis 2045
- Bundesregierung/BMWSB — Gebäudemodernisierungsgesetz (Reform des GEG), Kabinettsbeschluss, parlamentarisches Verfahren laufend; geplante Fristverschiebung auf 01.11.2026
- BWP/BDH — Wärmepumpen-Absatz Deutschland 2025: rund 299.000 Geräte (+55 %), Luft-Wasser-Anteil ~95 %
- KfW — Heizungsförderung Programm 458 (Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 20 %, Einkommensbonus 30 % bei zvE unter 40.000 €, Effizienzbonus 5 %, max. 70 %, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit)
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) — BEV-Neuzulassungen Deutschland 2025: 545.142 (+43,2 %)
- ZDH — Konjunktur- und Fachkräfteberichte: durchschnittliche Auftragsreichweite im SHK-Handwerk rund 15 Wochen
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